“Neustadt. Nr. 9669. Beschluss. Auf Antrag wird der der Aktiengesellschaft für Uhrenfabrikation in Lenzkirch für die unterm 16. November 1881 eingereichten 12 Muster für Uhrengehäuse, plastische Erzeugnisse, ertheilte gesetzliche Schutz auf weitere 3 Jahre verlängert. Neustadt, den 18. November 1884. Grossherzogi. Bad. Amtsgericht. Zimmer.
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 1885 (Band 10, Nr. 4, Seite 30)