AGUL über Qualitäten

“Wir möchten unseren Standpunkt dahin kundgeben, daß eine Uhr nur dann als Lenzkircher Uhr bezeichnet werden darf, wenn sowohl das Gehäuse als auch das Werk aus unserer Fabrik stammen und entsprechend mit unserem Fabrikstempel versehen sind. Wenn z. B. ein Lenzkircher Werk in ein minderwertiges Gehäuse eingesetzt wird, so ist es eben keine Lenzkircher Uhr, sondern nur eine Uhr mit Lenzkircher Werk! Eingangs des Sprechsaal-Artikels wurde gesagt, daß der Kauf einer Uhr angefochten wurde, weil nur das Werk aus der betreffenden Fabrikstammte, dagegen nicht auch das Gehäuse. Diesen Standpunktteilen wir vollkommen und sind der Ansicht, daß der anfechtende Teil dort vollständig in seinem Rechte war.  Aktiengesellschaft für Uhrenfabrikation, Lenzkirch i. B.”

Deutsche Uhrmacher-Zeitung 1921 (XLV. Jahrgang, Nr. 45, Seite 590)