„Patentbeschreibungen. Vorrichtung an dem Anker von Pendeluhren zur Erzielung eines gleichmässigen Abfalles ihres Ganges. D. R. Patent Nr. 16340 von der Aktien-Gesellschaft für Uhrenfabrikation in Lenzkirch (Baden). Der Anker e sitzt wie gewöhnlich fest auf der Welle und hat oben eine Verlängerung m, welche in dem Schlitz des Klöbchens g so viel Spielraum hat, als der Anker zum nöthigen Ausschwingen erfordert. Wenn nun die Uhrschief hängt, so prallt die Ankerverlängerung bei m an, und die Gabel a (welche sanft auf der Welle verdrehbar ist) wird sich von selbst immer in die richtige lothrechte Lage zur Pendelstange h stellen.“
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 1882 (Band 7, Nr. 4, Seite 29)