“Uhrenfabrik Lenzkirch A.-G., Lenzkirch i. Bad. Wie in das Handelsregister Neustadt i. Schwarzw. eingetragen wurde, ist die von der Generalversammlung vom 20. November 1926 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals von 692 000 RM auf 69 200 RM erfolgt in der Weise, daß der Nennbetrag jeder Aktie von 2000 RM auf 230 RM herabgesetzt wurde. Die Erhöhung des Aktienkapitals um 180 800 RM erfolgt durch Ausgabe von Inhaberaktien zum Nennbetrage von je 230 RM. Das Grundkapital beträgt somit 250 000 RM.”
Deutsche Uhrmacher-Zeitung 1927 (Jahrgang 51, Nr. 40, Seite 774)